Nur der Administrator und somit Waldhart Software kann die Registrierkasse in Betrieb nehmen. Bei der Inbetriebnahme werden der Quittungsdrucker, die Zahlungsmittel, die Signaturerstellungseinheit etc. überprüft. Ist die Inbetriebnahme erfolgreich, wird ein Nullbeleg – der sogenannte Startbeleg – gedruckt. Dieser muss 7 Jahre aufbewahrt werden.
Mit dem Druck des Startbelegs ist die Registrierkasse mit Signaturerstellung einsatzbereit. Die BMF Belegcheck App dient anschließend der Richtigkeitsprüfung der Signatur (siehe unten).
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