Mit der neuen AHV Regelung wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.
Daher gibt es nun im Programm eine Hilfsfunktion zur Berechnung.
Diese ist unter Tools > AHV-Beitragspflicht zu finden und ruft eine Berechnung in der Lohnabrechnung auf.
Man wird Schritt für Schritt durch die erforderlichen Daten geführt und erhält am Ende das Ergebnis, ob die angegebene Person AHV-pflichtig oder pensioniert ist.
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