Erster Ausdruck
Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg vom Dezember. Wie jeder Monatsbeleg ist er in der Buchhaltung aufzubewahren.
Die Aufforderung zum Drucken kommt automatisch am 31.12 beim Beenden oder am 1.1. beim Programmstart. Die letzte Verkäuferin / der letzte Verkäufer oder kann ihn auch schon am 31.12. drucken.
Man kann ihn auch öfter ausdrucken.
Im Journal unter Daten -> RKSV -> Monatsabschluss kann man den Beleg selber bewusst aufrufen. Gedruckt wird er am Quittungsdrucker.
Jahresbeleg erneut drucken
Soll der Jahresbeleg erneut gedruckt werden, kann dies im Journal mit der roten Lupe / Detailsuche gemacht werden. Hier kann in der Zeile Warengruppe 1 der Begriff Nullbeleg eingegeben werden. Mit OK wird die Suche bestätigt.
Es werden anschließend alle Nullbelege (Monatsbeleg, Nullbeleg, Jahresbeleg) aufgelistet. Der gewünschte Jahresbeleg ist anhand der Spalte Journal-Notiz erkennbar. Der Jahresbeleg trägt in dieser Spalte die Notiz Monatsbeleg 12_20xx mit dem jeweils gewünschten Jahr. Mit Quittung drucken, kann der Beleg nachgedruckt werden.
Prüfung und Aufbewahrung Jahresbeleg
Die Jahresbelege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden. Da das Thermopapier von Quittungsdruckern bei Licht ausbleicht, ist es wichtig, die Belege dunkel zu lagern und eventuell eine Kopie des Belegs zu machen.
Darüber hinaus müssen Jahresbelege geprüft werden.
Unser System übermittelt die Jahresbelege nicht automatisch an Finanz Online.
Gebt am besten den Jahresbeleg direkt an euren Steuerberater weiter.
Die Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
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